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Allgemeine Geschäftsbedingungen RE-GAT

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Rene gebrauchte Audi Teile (nachfolgend RE-GAT genannt) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. § 1 Allgemein Die Firma RE-GAT hat sich auf den An- und Verkauf von gebrauchten Auto-Ersatzteilen spezialisiert.

Für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen gelten ausschließlich nachfolgend formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Vertragsschluss wurde der Kunde ausdrücklich auf die AGB hingewiesen, es wurde ihm die Möglichkeit verschafft von ihnen Kenntnis zu nehmen, und er erklärte sich mit Ihnen einverstanden.

Zusätzlich gilt für alle Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, dass die nachstehenden Bedingungen auch für alle künftigen Lieferungen gelten. § 2 Preise Ersatzteilpreise und deren Verfügbarkeit können telefonisch, per e-Mail oder per Telefax angefragt werden. Alle von uns genannten Preisen enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Versand- und Transportkosten werden gesondert berechnet und hängen von Standort, Größe sowie Gewicht ab. Die Preisgestaltung findet individuell je nach Zustand statt, auch Teile selbigen Typs können aufgrund unterschiedlicher Beschaffenheit verschiedene Preise aufweisen. Sowohl Preise aus Geschäften der Vergangenheit sowie aus Inseraten können nicht als bindend aufgefasst werden. § 3 Zahlungsbedingungen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma RE-GAT. Bei Abholung ist der Betrag bar zu entrichten. Bei Versand erfolgt die Bezahlung per Vorkasse oder per Post-Nachnahme. §4 Lieferbedingungen Eine Lieferung erfolgt generell nur nach vorheriger schriftlicher Bestellung per Ebay Kauf, e-Mail oder Telefax.

Die Lieferzusage der Firma RE-GAT kann schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Lieferzeit bestellter und als lagervorrätig bestätigter Teile ist abhängig vom jeweiligem Versand Weg und kann nur unverbindlich mit 2-5 Werktagen angegeben werden. Nach Erhalt der Ware ist diese unverzüglich vom Kunden auf Beschädigungen zu prüfen. Beanstandungen müssen sofort dem jeweiligen Auslieferer schriftlich protokolliert sowie innerhalb von 24 Stunden der Firma RE-GAT schriftlich mitgeteilt werden, um eine Begleichung sicher zu stellen. Andernfalls kann eine Begleichung des Schadens nicht gewährleistet werden.

§5 Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht, gegenüber einem Verbraucher im Sinne des §13 BGB, mit der Übergabe der Ware auf ihn über. §6 Gewährleistung Die Firma RE-GAT übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit des gekauften Gegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs unter nachfolgenden Voraussetzungen. Die Gewährleistungsregelungen gelten nur für Privatkunden.

Lieferungen an Gewerbetreibende sind von der Gewährleistung generell ausgeschlossen. Diese Gewährleistung erstreckt sich auf alle von der Firma RE-GAT gelieferten Artikel mit Ausnahme von elektronischen Bauteilen und Komponenten sowie glashaltigen Artikeln. Gemäß den nachfolgend beschriebenen Bedingungen leisten wir 12 Monate Gewährleistung ab Lieferdatum:

1. Eine Gewährleistung kann nur dann bestehen, sofern der Einbau des Artikels bei einem in Deutschland ansässigen Kfz-Meisterbetrieb binnen 7 Tage nach Kauf schriftlich angezeigt wird, des weiteren an dem Fahrzeug alle Wartungsarbeiten und Inspektionen gemäß den Herstellervorschriften nachweislich fachgerecht durchgeführt wurden und die Betriebsanleitung des Kraftfahrzeuges beachtet wurde.

2. Gewährleistet wird die technische Funktionsfähigkeit im Rahmen der gültigen Qualitätsstandards des gelieferten Bauteiles/Aggregates und seiner Einbaufähigkeit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Ausgenommen hiervon sind normale Verschleißerscheinungen im Gewährleistungszeitraum und darauf beruhende Folgeschäden.

3. Voraussetzung für die Gewährleistungsübernahme bei Motoren ist eine Erneuerung der Zahnriemen, Spann- und Umlenkrollen des Ölfilter sowie der Wasserpumpe vor dem Einbau. Die Gewährleistung deckt keinerlei Verschleißmaterial dies beinhaltet Dichtungen, Schläuche, Kabel, Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, o. ä., auch wenn diese Bestandteil eines gekauften Teiles bzw. Aggregates sind.

4. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung eines gleichwertigen oder höherwertigen gebrauchten Bauteiles/Aggregates. Sollte ein anderes, gebrauchtes Ersatzteil als Ersatzlieferung nicht beschaffbar sein, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Erstattung des Kaufpreises.

5. Ist ein geliefertes Bauteil/Aggregat defekt, jedoch reparaturwürdig, werden Reparaturkosten unter Vorlage einer entsprechenden Reparaturrechnung der jeweils beauftragten Fachwerkstatt bis zu einem Betrag von 50,-Euro je Teil/Aggregat übernommen, höchstens jedoch bis zum Wert des gelieferten Bauteiles/Aggregates. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten diesen Betrag, erfolgt eine Ersatzlieferung bzw. Kostenerstattung.

6. Die Gewährleistung gilt für nur für Deutschland.

7. Es werden keine Gewährleistungen erbracht, wenn der Schaden durch ein Verschulden bei der Montage, durch Verschulden des Fahrers oder Dritter oder äußere Einflüsse (z.B. Unfall, unbefugter Gebrauch, Überschwemmung...) entsteht.

8. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Insbesondere werden mittelbare und unmittelbare Folgeschäden nicht ersetzt. Die Gewährleistung begründet nicht die Ansprüche auf Wandlung oder Minderung.

9. Sämtliche Ersatzteile werden ohne Flüssigkeit ausgeliefert. Für deren Befüllung gemäß den Herstellerangaben trägt der Kunde die Verantwortung.

10. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind beschädigte Artikel oder Artikel die nur noch zu Anschauungszwecken geeignet sind. Diese Artikel sind als C- Ware gekennzeichnet.

11. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar auf Dritte. § 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma RE-GAT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Ist der Benutzer Vollkaufmann und gehört der Abschluss des Kaufvertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung 36433 Bad Salzungen.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand 36433 Bad Salzungen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§8 Widerrufsbelehrung & Widerrufsfolgen Soweit Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Firma RE-GAT – J. Barthel, Bachstr. 10, 36460 Kieselbach, Faxnummer: 03222-1145159, Per E-Mail:. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.

Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis 40,00 EUR beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft unmöglich gewesen wäre – zurück zu führen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversendungsfähige Sachen frei zurück zu senden. C-Ware mit Mängeln oder als Defekt ausgezeichnete Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen! §10 Schlussbestimmungen Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand: August 2007